Hannover 96 legt gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 15.01.2020 im Fall Zuber Berufung ein.
Arbeitsvertrag unbefristet
Das Gericht erklärte vor gut vier Wochen, die Befristung des Arbeitsvertrags von Gerry Zuber als unwirksam. Kurz darauf wurde der kaltgestellte Angestellte zum Nachfolger des geschassten Jan Schaludraff erklärt und ist seither unbefristet beschäftigt.
„Auswirkung auf alle Vereine“
Obwohl der ehemals in Ungnade gefallene Mitarbeiter, befördert wurde und die Wintertransfers eintüten durfte, geht der Streit mit seinem Arbeitgeber weiter. „Wir können das nicht akzeptieren. Es geht um eine Rechtsfrage mit Auswirkungen auf alle Vereine“, erklärte 96-Geschäftsführer Martin Kind gegenüber reggionalen Medien die Beweggründe für die Entscheidung.
Weiteres Bosman-Urteil verhindern
Mit diesem Schritt soll ein weiteres Bosman-Urteil verhindert werden. Vor knapp 25 Jahren kippte der ehemalige Fußballprofi Jean-Marc Bosman, die Ablösesummen für Spieler, deren Verträge ausgelaufen waren. Mit weitreichenden Folgen für den gesamten Profifußball. Das soll im Fall Zuber vermieden werden.
Zuber soll gehalten werden
Die Zusammenarbeit mit dem neuen Sportchef und alten sportlichen Leiter, soll in Hannover indes fortgesetzt werden. In einer Talkrunde der Zeitung Neue Presse betonte Profichef Kind, es sehr zu hoffen, mit Zuber über das Saisionende hinaus weiterarbeiten zu können. Nur eben nicht zu den derzeitigen Bedingungen eines unbefristeten Vetrages.
DFL meldet sich bei 96
Im Zuge des Arbeitsgerichtsurteils hatte sich auch die DFL bei Hannover 96 gemeldet. Denn kein Profiteam hat Interesse daran, Managern zukünftig nur noch Zweijahresverträge geben zu können, bevor automatisch eine unbefristete Anstellung folgen würde.
Posse mit ungewissem Ende
Jürgen Klinsmann und Hertha BSC beherrschten nur einen Tag die Schlagzeilen in Fußballdeutschland. Ab sofort steht wieder die Posse rund um Hannover 96 und dem Prozess gegen den eigenen Sportdirektor, der das volle Vertrauen genießt, auf den Titelseiten deutscher Sportblätter.